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Neues Landeskinderschutzgesetz NRW

19.5.2022
Artikel erstellt am:
Neues Landeskinderschutzgesetz NRW
(c) Robert Kneschke - stock.adobe.com

Zum neuen Landeskinderschutzgesetz in NRW schreibt die Landesregierung:

Der Landtag hat am Mittwoch, 6. April, mit dem Landeskinderschutzgesetz ein zentrales Vorhaben der Landesregierung verabschiedet. Nordrhein-Westfalen erhält nun das bundesweit stärkste Kinderschutzgesetz. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche noch besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Gesetz hat Nordrhein-Westfalen zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle sexualisierter Gewalt – insbesondere in jüngerer Vergangenheit – aufgegriffen und formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern. Das Gesetz wird in Zukunft kontinuierlich weiterentwickelt.
Der stellvertretende Ministerpräsident, Familienminister Joachim Stamp, erklärte: „Das neue Gesetz ist ein Meilenstein für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen. Wir haben ab sofort das stärkste Kinderschutzgesetz Deutschlands. Ich freue mich, dass der Landtag unseren Gesetzesentwurf heute verabschiedet hat. Als Landesregierung – und ich persönlich als Familienminister – haben wir das Ziel, auch in Zukunft alles dafür zu tun, dass Kinder und Jugendliche sicherer aufwachsen können. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung ist für die betroffenen Kinder und Jugendlichen mit großem Leid verbunden. Die Fälle sexualisierter Gewalt in Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach haben uns als Gesellschaft schmerzhaft vor Augen geführt, dass wir unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung und Gewalt erheblich verstärken müssen. Mit dem Kinderschutzgesetz sorgen wir für bessere Kooperation, einheitliche Mindeststandards und eine fortlaufende Qualitätsentwicklung vor Ort.“
Folgende Kernpunkte beinhaltet der Gesetzentwurf:
  1. Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen in den Jugendämtern fachliche Mindeststandards beachtet werden.
  2. Mit einem Turnus von fünf Jahren soll in jedem Jugendamt ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.
  3. Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung zur Kinderschutzpraxis in den Jugendämtern wird das Land eine zuständige Stelle einrichten.
  4. In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.
  5. Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.
  6. Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.
  7. Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzentwurf.
Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Die Gesamtausgaben der Neuregelungen werden für das Jahr 2022 auf rund 53 Millionen Euro, für 2023 auf rund 85,3 Millionen Euro und für die Jahre ab 2024 auf rund 85,8 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren insgesamt rund 224 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes.
„Für uns ist Kinderschutz ein zentrales Anliegen. Wir nehmen unsere Verantwortung in diesem Bereich auch in finanzieller Hinsicht sehr ernst. Der heutige Tag zeigt: Wir haben die Verbesserungen, die es für einen stärkeren Kinderschutz braucht, in einem konzentrierten Prozess mit allen Beteiligten auf den Weg gebracht. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement in diesem Prozess“, erklärte Minister Stamp.
Der Referentenentwurf hatte im Rahmen der Verbändeanhörung von Seiten der Fachverbände zuvor eine breite Unterstützung erhalten. Die grundlegend positive Resonanz hat sich auch im parlamentarischen Verfahren und der in diesem Rahmen stattfindenden Sachverständigenanhörung fortgesetzt. Seit Anfang Januar wurde das Gesetz im Landtag beraten. Die Landesregierung ist sich mit den Fachverbänden einig, dass auch in Zukunft weiter am Kinderschutz gearbeitet werden muss.
„Wir sorgen mit diesem Gesetz für einen wichtigen Einstieg in einen umfassenden, landesrechtlich verankerten Kinderschutz. Die Landesregierung wird dazu auch in Zukunft den intensiven Austausch mit Wissenschaft, Kommunen, Trägern, Verbänden sowie mit Kindern und Jugendlichen selbst suchen. Dadurch wollen wir das Gesetz fortlaufend evaluieren und weiterentwickeln, sodass wir den größtmöglichen Schutz erreichen. Mit dem heutigen Tag unterstreicht Nordrhein-Westfalen seine bundesweit führende Rolle bei der Stärkung und Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Wir haben als Gesellschaft die Aufgabe, den Schwächsten in unserer Gesellschaft, unseren Kindern und Jugendlichen, den bestmöglichen Schutz und die größtmögliche Hilfe zu geben. Diesen Weg können wir nur gemeinsam gehen“, appellierte Familienminister Joachim Stamp.    

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