Stellungnahme der BAG ASD zum Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ (KJSG-E vom 5.10.2020)
Die BAG ASD erkennt an, dass das BMFSFJ mit dem Referentenentwurf die Fachdiskussionen zur SGB VIII-Reform in den Grundzügen aufgenommen und weitgehend in Regelungen angemessen umgesetzt hat. Insbesondere die Stufenfolge hin zu einem inklusiven SGB VIII, die Verankerung umfassender Beteiligungsoptionen für die Adressat/innen der Kinder- und Jugendhilfe und damit die rechtliche Würdigung der Subjektstellung der Adressat/innen in den Hilfeprozessen sowie die an vielen Stellen sichtbaren Präzisierungen bisheriger Rechtsregelungen lassen weite Teil des Referentenentwurfs als ein intendiertes Reformwerk erscheinen, das auf die grundlegende Zustimmung der Fachwelt in der Kinder- und Jugendhilfe stößt.