Im Kontext der Missbrauchsvorgänge in Lügde erfolgt am 24.06.2019 eine Anhörung im Landtag-NRW. Die BAG ASD ist durch ihren Vorsitzenden beteiligt und hat eine an den Präsidenten des Alndtages NRW adressierte Stellungnahme verfasst:
Nicht zum ersten Mal ist der bedauerliche Missbrauch von Kindern/Jugendlichen Anlass zur Diskussion über öffentliche Aufgaben oder gesetzliche Regelungen im Kinderschutz. Der Bundesgesetzgeber hat seit der Einführung des SGB VIII im Jahr 2006 mehrfach weitere gesetzliche Regelungen eingefügt bzw. präzisiert. Die heutigen Kinderschutzregelungen im SGB VIII sind differenziert und weitegehend etabliert.