Am 13. und 14. November 2025 tagte der Beirat der Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst e.V. (BAG ASD) im Berliner Familienzentrum Menschenskinder. In konzentrierter Arbeitsatmosphäre justierten Vorstand und Beirat ihre fachpolitischen Schwerpunkte neu. Der folgende Bericht ordnet die Ergebnisse ein, bündelt die Impulse und benennt Konsequenzen für die Praxis des Allgemeinen Sozialen Dienstes.
Der ASD steht nach der Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) 2021 vor hohen Erwartungen: verbindliche Qualitätsmaßstäbe gemäß § 79 SGB VIII, steigende Fälle komplexer Hilfebedarfe und ein weiterhin angespannter Arbeitsmarkt für Fachkräfte. Vor diesem Hintergrund nutzte die BAG ASD das zweitägige Treffen, um zentrale Fragen zur Profilentwicklung, Personalbemessung und Ressourcensteuerung strategisch zu bündeln.
Der frisch eingerichtete Expert*innenrat präsentierte einen kompakten Fortschrittsbericht. Ergebnis: Kommunale ASD-Strukturen benötigen bis 2030 eine Stellenquote von mindestens 1,2 VK pro 10 000 Einwohner*innen, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Die Berechnung floss unmittelbar in die weitere Diskussion zur Personalbemessung ein.
Vertreter*innen aus Bundestag und Landesjugendämtern stellten klar, dass die Finanzierung kommunaler Hilfen nicht Schritt hält. Einhelliger Tenor: Bund und Länder müssen Finanzierungslücken schließen, andernfalls droht eine Gefährdung der Gewährleistungsverantwortung nach § 79 SGB VIII.
Ein Meilenstein ist das angekündigte ASD-Wissen-Portal. Ab Januar 2026 stellt es kommentierte Rechtsgrundlagen, Praxisleitfäden und Good-Practice-Sammlungen bereit. Die Plattform soll insbesondere kleineren Jugendämtern schnellen Zugang zu evidenzbasierten Materialien ermöglichen.
Der nächste Vertiefungspur-Bericht fokussiert die Schnittstelle ASD – Schule. Erste Einblicke zeigten, dass bislang weniger als ein Drittel aller Jugendämter verbindliche Kooperationsvereinbarungen mit Schulträgern haben. Der Bericht erscheint im Frühjahr 2026.
Die vom Expert*innenrat genannte Zielmarke bietet Jugendämtern erstmals eine bundesweit referenzierbare Größe. Leitungskräfte können sie in Haushaltsverhandlungen als evidenzbasierte Kennzahl einsetzen. Gleichzeitig entsteht ein Benchmark, an dem Qualitätsentwicklungsprozesse gemessen werden.
Die Diskussion verdeutlichte, dass § 79 SGB VIII mehr ist als ein formaler Prüfauftrag. Er verpflichtet Träger, Qualitätsentwicklung systematisch zu sichern. Die BAG ASD will deshalb bis Ende 2026 ein Positionspapier erarbeiten, das Indikatoren für wirksame Steuerung vorschlägt – von Falllastanalysen bis zu Supervisionsquoten.
Für Fachkräfte bedeutet das Portal einen niedrigschwelligen Zugriff auf kommentierte Gesetzestexte, Musterdienstanweisungen und evidenzbasierte Interventionen. Besonders ländliche Jugendämter profitieren, weil Reisekosten für Fortbildungen sinken und Wissen on demand verfügbar ist.
„Die Praxis braucht Orientierung, politische Unterstützung und starke gemeinsame Positionen“ – dieses Fazit aus der abschließenden Runde bündelt den Auftrag an Vorstand, Beirat und Mitglieder der BAG ASD für die kommenden zwei Jahre.
Mit konkreten Vorhaben, klaren Zeitlinien und einer spürbaren Aufbruchsstimmung verlässt der Beirat Berlin. Die nächsten Monate werden zeigen, wie schnell die Impulse in die kommunalen Strukturen diffundieren. Die BAG ASD hält ihre Mitglieder auf dem Laufenden – im Wissen-Portal, in Tee-Talks und auf dem Fachtag DV 2026.