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Expert*innenrat erarbeitet Aktionsplan für inklusive und krisenfeste Jugendhilfe

1.10.2025
Artikel erstellt am:
Expert*innenrat erarbeitet Aktionsplan für inklusive und krisenfeste Jugendhilfe
KI generiertes Bild

Einordnung: Handlungsdruck in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII steht unter hohem Druck. Überlastete Allgemeine Soziale Dienste (ASD), steigende Fallzahlen und ein gravierender Fachkräftemangel gefährden den gesetzlichen Schutzauftrag. Vor diesem Hintergrund lud die Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst e.V. (BAG ASD) – erneut finanziell unterstützt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – am 26. September 2025 mehr als 40 Expertinnen und Experten nach Berlin. Ziel ist ein Aktionsplan „Schutz und Teilhabe für junge Menschen gewährleisten, Familien unterstützen – Kinderrechte umsetzen und verwirklichen“, der Bund, Länder und Kommunen verbindlich adressiert.

Kernaussagen des zweiten Expert*innenrats

Breit aufgestelltes Fachgremium

Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Fachverbänden, Praxis sowie Selbstvertretungsorganisationen bauten auf den Ergebnissen des Nationalen Kinderschutzgipfels (April 2024) und des ersten Expert*innentreffens (November 2024) auf.

Drei Leitfragen strukturieren den Aktionsplan

  1. Ressourcen: Welche personelle und finanzielle Ausstattung braucht die Kinder- und Jugendhilfe?
  2. Kinderschutz: Was braucht ein gelingender Kinderschutz?
  3. Inklusion: Wie kann die inklusive Kinder- und Jugendhilfe gelingen?

Zentrale Forderungen

  • Grundgesetzlicher Schutz: Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.
  • Bundesweite Verantwortung: Einrichtung einer bzw. eines unabhängigen Kinderbeauftragten auf Bundesebene.
  • Fachkräfteoffensive: Maßnahmenpaket zur Gewinnung, Qualifizierung und Bindung von Fachkräften in ASD und freien Trägern.
„Wir dürfen nicht länger verwalten, wir müssen gestalten – sonst fällt die nächste Generation durch die Maschen unseres Systems.“ – Zusammenfassung einer Wortmeldung aus der Praxis.

Am Ende der eintägigen Beratung sagten alle Teilnehmenden zu, eine kompakte, mehrstufige Strategie zu erarbeiten, die politische Rahmensetzung (Bund), Landesjugendämter und kommunale Jugendämter eng verzahnt.

Relevanz für die ASD-Praxis

  • Planungssicherheit: Eine verbindliche Finanzierungszusage schafft Spielräume für Prävention statt teurer Krisenintervention.
  • Personalbemessung: Der Aktionsplan orientiert sich an belastbaren Personalschlüsseln; das senkt Fluktuation und Caseload im ASD.
  • Interdisziplinäre Kooperation: Geplanter Kinderschutz wird nur wirken, wenn Gesundheits-, Schul- und Eingliederungshilfe systematisch eingebunden werden.
  • Inklusionsfokus: Durchgängige Barrierefreiheit – fachlich, organisatorisch und kulturell – macht Hilfen für junge Menschen mit Behinderung zur Regelleistung.

Der Expert*innenrat betonte, dass kommunale ASD-Stellen Pilotregionen für die Umsetzung liefern können. Hier lassen sich evidenzbasierte Verfahren zur Risikoabschätzung, digitale Fallsteuerung und flexible Teams erproben und evaluieren.

Ausblick und Empfehlungen

Die BAG ASD koordiniert bis Frühjahr 2026 einen konsolidierten Entwurf des Aktionsplans. Danach sind folgende Schritte vorgesehen:

  1. Abstimmung mit Ländervertreter*innen in der Jugend- und Familienministerkonferenz.
  2. Politische Beschlussfassung auf Bundesebene, flankiert von Haushaltsentscheidungen.
  3. Implementierungsvereinbarungen mit ausgewählten Kommunen, begleitet von Forschungsteams.
  4. Ein jährliches Monitoring mit öffentlich zugänglichen Kennzahlen zur Umsetzung der Kinderrechte.

Für Fachkräfte im ASD bedeutet das: Jetzt aktiv Positionierungen einbringen, Daten zur Personalausstattung bereitstellen und lokale Kooperationsstrukturen sichtbar machen. Wer die eigene Praxis evidenzbasiert und inklusiv weiterentwickeln will, hat die Chance, Teil einer bundesweiten Lerncommunity zu werden.

Die Fachöffentlichkeit erhält damit ein klareres Bild: Politischer Wille, finanzieller Rahmen und fachliche Standards lassen sich verbinden. Entscheidend wird sein, ob die angekündigte Fachkräfteoffensive langfristige Perspektiven bietet und ob die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vom Willen zur Praxis wird.

Bis zum nächsten Treffen des Expert*innenrats – voraussichtlich im Herbst 2026 – bleibt die BAG ASD Anlaufstelle für Rückmeldungen. Forschende sind eingeladen, Wirkungsnachweise beizusteuern; Verbände können Good Practices einbringen. So kann der Aktionsplan zur gemeinsamen Roadmap auf dem Weg zu einer inklusiven, krisenfesten und zukunftsfähigen Kinder- und Jugendhilfe werden.

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