Die BAG ASD teilt den Anspruch, Kinder- und Jugendhilfe inklusiv zu denken und Teilhabe sowie Chancengleichheit stärker zu verankern. Auch die Stärkung der Regelinfrastruktur wird grundsätzlich begrüßt. Kritisch bewertet wird aber, dass der Entwurf eine Fülle neuer Aufgaben für die Jugendämter schafft, ohne verbindliche Personal- und Finanzzusagen zu machen. Die Fachkräfte in den ASDs sollen künftig breitere Qualifikationen mitbringen, komplexere Koordinationsaufgaben übernehmen und umfangreichere Dokumentationspflichten erfüllen. Gleichzeitig sind Personalmangel und Überlastung in vielen Jugendämtern schon heute Realität.
Konkret greift die Stellungnahme drei Themenfelder auf: Bei der inklusiven Lösung sieht die BAG ASD erhebliche Risiken durch die geplante Länderöffnungsklausel, die zu Doppelstrukturen und regional ungleicher Versorgung führen kann. Bei der Personalbemessung kritisiert sie den Wechsel zu einer funktionsorientierten Logik in § 79 SGB VIII ohne bundesweite Mindeststandards für Einarbeitung und Supervision. Und beim Kinderschutz warnt sie davor, dass weitere gesetzliche Reglementierungen rund um § 8a SGB VIII das fachliche Handeln eher einschränken als verbessern.
Die vollständige Stellungnahme steht unten zum Download bereit.
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