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Aktuelles aus der Bundesarbeitsgemeinschaft ASD

Empfehlung der BAG ASD zur Personalbemessung gem. § 79 Abs. 3 SGB VIII

12.11.2021
Gruppenfoto von Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
(c) Studio Romantic - stock.adobe.com

Die BAG ASD begrüßt die neue Regelung in § 79 Abs. 3 SGB VIII, nach der der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung verpflichtet ist, zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ein Verfahren der Personalbemessung zu nutzen und anzuwenden. Die Verpflichtung betrifft die gesamten Aufgaben und Handlungsbereiche der örtlichen Jugendämter, insbesondere aber den Aufgabenkreis der ASD mit ihren bundesweit rd. 16.000 Fachkräften.

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Positionspapier zum Projekt "Qualifizierte Fachkräfte für den ASD"

3.6.2021
Tafel auf der mit Kreide "Fachkräfte gesucht" geschrieben ist.
(c) Marco2811 - stock.adobe.com

Die durch das Impulspapier der Landesregierung NRW zum Kinderschutz (07-2019) ausgelöste Diskussion zur „Qualifizierung der ASD Arbeit“ war Auslöser für einen längeren dialogischen Diskussionsprozess von Vertretern aus Jugendämtern aus der Wissenschaft und der BAG ASD. Jetzt liegt ein in diesem Prozess erarbeitetes Diskussionspapier vor. Es soll einer Positionierung zum Thema dienen. Gleichzeitig soll das Diskussionspapier Dialoge zwischen den verschiedenen Akteur*innen insgesamt sowie auf (über-) regionaler Ebene zwischen Praxis und Hochschulen anregen. Hierdurch sollen die für das Feld relevanten Themen weiterentwickelt, fortgeschrieben und zu (regional) passenden Aktivitäten ermutigen

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Stellungnahme zum Bundesratsbeschluss vom 12.2.2021 Kinder – und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

16.2.2021
Foto des Bundesrates in Berlin
(c) Aleix Cortadellas - stock.adobe.com

Mit großer Sorge haben u.a. die BAG ASD und weitere 10 Organisationen die Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates (Drucksache 5/1/21) zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Dazu haben jetzt zehn Verbände Stellung genommen, zu denen auch die BAG ASD gehört.

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